Berechnungsgrundlagen
Wenn in der Auslegung die Bedingungen für Zahntragfähigkeit (1.), für die Seilzugfestigkeit (2.) und für die Biegewilligkeit (3.) erfüllt sind, ist ein wartungsfreier Zahnriemenbetrieb zu erwarten.
1. (spezifische) Zahntragfähigkeit
Die spezifische Zahntragfähigkeit ist eine von der Drehzahl abhängige Größe. Die maximale spezifische Zahntragfähigkeit ist diejenige Grenzbelastung, die der Riemenzahn im Dauerbetrieb erträgt. Die Größen sind für jeden Zahnriementyp in Tabellen und Diagrammen angegeben. Der Zahnriementrieb ist richtig ausgelegt, wenn die Zahntragfähigkeit nicht überschritten wird. Ein besonderer Sicherheitszuschlag ist in der Regel nicht notwendig, siehe Kapitel "Sicherheiten".
Zum Beispiel wird die hohe spezifische Zahnbelastbarkeit beim ATP-Profil durch die optimierte Kraft- und Spannungsverteilung erreicht. Die einwirkende Kraft wird auf zwei Zahnflanken verteilt.
Die Betriebskräfte verteilen sich um so günstiger, je mehr Riemenzähne in die Zahnscheibe eingreifen.
Wegen der hohen Teilungsgenauigkeit kann bei BRECOFLEX® und CONTI® SYNCHROFLEX Polyurethan-Zahnriemen generell mit 12 tragenden Riemenzähnen gerechnet werden, wenn die Eingriffzähnezahl entsprechend groß ist.
2. Seilzugfestigkeit
Zulässige Zugbelastung des Riemenquerschnittes
Der Zahnriemen ist richtig ausgelegt, wenn unter Betriebsbedingungen die max. zul. Zugkraft in der Stahlcordeinlage nicht überschritten wird. Die Tabellenwerte für Fzul beziehen sich auf Dauerfestigkeit.
3. Biegewilligkeit
Mindestzähnezahl, Mindestdurchmesser
Je nach Riementyp werden die unterschiedlichen Mindestzähnezahlen bzw. Mindestdurchmesser für den störungsfreien Betrieb empfohlen. Besonders zu beachten ist, dass bei Riemenanordnung "mit Gegenbiegung" (z. B. durch Spannrolle) die Mindestzähnezahlen bzw. Mindestdurchmesser größer sind.